Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 25. Mai 2022 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf bis 500 € festgesetzt.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in einer privaten Krankenversicherung.
Der Kläger ist bei der Beklagten krankenversichert und unterhält dort unter anderem den Tarif B . Diesem liegen "Besondere Bedingungen für die Beitragsermäßigung im Alter für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeld- und Pflegetarife (Hauptversicherung)" zugrunde, in denen es heißt:
"1. Aufnahmefähigkeit
Aufnahmefähig in B sind Personen, für die eine Krankheitskostenversicherung bei unserem Unternehmen besteht. [...]
2. Leistung
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