I. Die Berufung des Klägers gegen das am 03.05.2024 verkündete Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) -
II. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III. Dieses und das angefochtene Urteil werden für vorläufig vollstreckbar erklärt.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
V. Der Gebührenstreitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 16.000,00 € festgesetzt.
I.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit von Prämienanpassungen im Rahmen einer privaten Krankenversicherung zur Versicherungsnummer ... (Nr. 01) und sich daraus ergebender Ansprüche auf Rückerstattung, Feststellung sowie Herausgabe von Nutzungen.
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