OLG Brandenburg - Urteil vom 04.06.2025
11 U 125/24
Normen:
VVG § 203 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Oder, vom 03.05.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 15 O 111/23

Wirksamkeit von Prämienanpassungen im Rahmen einer privaten Krankenversicherung

OLG Brandenburg, Urteil vom 04.06.2025 - Aktenzeichen 11 U 125/24

DRsp Nr. 2025/10352

Wirksamkeit von Prämienanpassungen im Rahmen einer privaten Krankenversicherung

Die Klage auf Rückzahlung der Ehöhungsbeiträge aufgrund einer behaupteten materiellen Unwirksamkeit der Prämienanpassung hat lediglich zur Voraussetzung, dass der Versicherungsnehmer Kenntnis von einer Prämienerhöhung hat und diese für materiell nicht berechtigt hält.

Tenor

I. Die Berufung des Klägers gegen das am 03.05.2024 verkündete Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) - 15 O 111/23 - wird zurückgewiesen.

II. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

III. Dieses und das angefochtene Urteil werden für vorläufig vollstreckbar erklärt.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

V. Der Gebührenstreitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 16.000,00 € festgesetzt.

Normenkette:

VVG § 203 Abs. 2;

Gründe

I.

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit von Prämienanpassungen im Rahmen einer privaten Krankenversicherung zur Versicherungsnummer ... (Nr. 01) und sich daraus ergebender Ansprüche auf Rückerstattung, Feststellung sowie Herausgabe von Nutzungen.

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