OLG Brandenburg - Beschluss vom 11.06.2025
11 U 139/24
Normen:
VVG § 203 Abs. 5;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Oder, vom 17.05.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 15 O 425/22

Wirksamkeit von Prämienanpassungenin der privaten Krankenversicherung

OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.06.2025 - Aktenzeichen 11 U 139/24

DRsp Nr. 2025/11223

Wirksamkeit von Prämienanpassungenin der privaten Krankenversicherung

1. Es ist im Hinblick auf eine Beitragsanpassung nicht erforderlich, dass dem Versicherungsnehmer die Rechtsgrundlage des geltenden Schwellenwerts oder die genaue Höhe der Veränderung der Rechnungsgrundlage mitgeteilt wird. Im Übrigen genügt es, wenn sich die erforderliche Begründung aus einer Zusammenschau aller dem Versicherungsnehmer übersandten Unterlagen ergibt.