Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 05.07.2021, Az.
Es wird festgestellt, dass die Neufestsetzung der Prämien in dem zwischen dem Kläger und der Beklagten bestehenden Kranken-/ Pflegeversicherungsvertrag mit der Versicherungsnummer... im Tarif ..3 für die Zeit vom 01.01.2018 bis zum 31.05.2021 unwirksam und der Kläger nicht zur Zahlung des Erhöhungsbetrages von 6,51 € verpflichtet war.
2.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 266,91 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag von 214,83 € seit dem 28.01.2021 und aus einem weiteren Betrag von 52,08 € seit dem 19.10.2021 zu bezahlen.
3. 4. II. III. IV. V.
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