Autor: Stephan Schröder |
Der bei der Schadenregulierung zustande kommende Vergleich ist regelmäßig ein Abfindungsvergleich. Dabei verpflichtet sich der Versicherer einen bestimmten Entschädigungsbetrag zu zahlen, im Gegenzug verzichtet der Anspruchsteller auf etwaige weitergehende Ansprüche.
Die dabei entstehenden Pflichten des Anwalts hat der BGH (Urt. v. 11.03.2010 -
Der Anwalt muss vor Abschluss des Vergleichs den Mandanten über die damit verbundenen Vor- und Nachteile aufklären und grundsätzlich dessen Anweisung einholen. |
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