Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 18. November 2013 aufgehoben, das Urteil des Amtsgerichts Hameln vom 12. Juli 2013 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise geändert und insgesamt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.395,90 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 7. Juni 2012 und vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 92,80 € zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz tragen die Klägerin 47% und die Beklagte 53%. Die Kosten des Revisionsverfahrens trägt die Klägerin.
Der Streitwert wird für das Revisionsverfahren auf 2.581,44 € festgesetzt.
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