OLG Celle - Urteil vom 14.12.2006
14 U 73/06
Normen:
BGB § 249 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2007, 41
Vorinstanzen:
LG Verden, vom 15.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 153/04

Zu den Anforderungen ausreichender Substanz bei der Darlegung eines Haushaltsführungsschadens

OLG Celle, Urteil vom 14.12.2006 - Aktenzeichen 14 U 73/06

DRsp Nr. 2007/1456

Zu den Anforderungen ausreichender Substanz bei der Darlegung eines Haushaltsführungsschadens

»Der Geschädigte muss im Einzelnen darlegen, welche Tätigkeiten, die vor dem Unfall im Haushalt verrichtet wurden, unfallbedingt nicht mehr oder nicht mehr vollständig ausgeübt werden können. Ein bloßer allgemeiner Verweis auf eine bestimmte prozentuale Minderung der Erwerbsfähigkeit oder der Fähigkeit zur Haushaltsführung genügt nicht.«

Normenkette:

BGB § 249 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Parteien streiten um Schadensersatzansprüche der Klägerin aus einem Verkehrsunfall vom 3. August 1997 auf der L 156 hinter der ... Brücke. Die Klägerin war damals Beifahrerin auf dem von ihrem (späteren) Ehemann geführten Krad, als dieses von einem - von dem Beklagten zu 2 gesteuerten und bei der Rechtsvorgängerin der Beklagten zu 1 haftpflichtversicherten - Pkw angefahren wurde. Die Klägerin wurde dabei erheblich verletzt. Unter anderem erlitt sie ein Polytrauma, eine Lendenwirbel und Wadenbeinfraktur sowie eine Stauchung/Distorsion der Hals, Brust und Lendenwirbelsäule. Zwei Monate lang musste sie Tag und Nacht ein Stützkorsett tragen.