Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 18. November 2020 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
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