OLG Hamm - Beschluss vom 11.12.2006
6 W 62/06
Normen:
PflVG § 3 Nr. 1 ; BGB § 254 ;
Fundstellen:
OLGReport-Hamm 2007, 142
Vorinstanzen:
LG Münster, - Vorinstanzaktenzeichen 16 O 428/06

Zum Umfang der winterlichen Wartungspflicht von Gehwegen

OLG Hamm, Beschluss vom 11.12.2006 - Aktenzeichen 6 W 62/06

DRsp Nr. 2007/6714

Zum Umfang der winterlichen Wartungspflicht von Gehwegen

Die zeitlichen Grenzen einer durch Ortssatzung übertragenen Winterwartungspflicht unterliegen einem strengen Bestimmtheitsgrundsatz. Hiernach sind Art. und Umfang der Winterwartungspflicht von vornherein auf ihre Normierung begrenzt.

Normenkette:

PflVG § 3 Nr. 1 ; BGB § 254 ;

Entscheidungsgründe:

Die beabsichtigte Rechtsverfolgung hat jedenfalls vor dem angerufenen Landgericht keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.

1.

Ein Direktanspruch gegen die Antragsgegnerin zu 2), bei der die Antragsgegnerin zu 1) haftpflichtversichert ist, besteht nicht. Die in § 3 Nr. 1 PflVG getroffene Ausnahmeregelung über den Direktanspruch gegen den Haftpflichtversicherer gilt nur für die Kfz-Haftpflichtversicherung, nicht aber für die anderen Haftpflichtversicherungszweige (vgl. Thume, VersR 06, 1318 unter II 1).

2.

Soweit Ansprüche gegen die Beklagte zu 1) in Betracht kommen, unterliegen sie jedenfalls einer Kürzung gemäß § 254 BGB wegen mitwirkenden Verschuldens der Antragstellerin mit der Folge, dass die landgerichtliche Streitwertgrenze nicht erreicht wird und deshalb eine Erfolgsaussicht für eine Klage vor dem Landgericht mangels Zuständigkeit nicht besteht.

2.1