AG Lebach, vom 22.02.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 14 C 43/12
LG Saarbrücken, vom 19.12.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 13 S 41/13
Zuordnung der Kosten für die Begutachtung des bei einem Verkehrsunfall beschädigten Fahrzeugs zu den auszugleichenden Vermögensnachteilen; Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit der Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs; Plausibilitätskontrolle des Geschädigten bzgl. der vom Sachverständigen bei Vertragsabschluss geforderten oder später berechneten Preise; Tatrichterliche Schätzung der bei der Begutachtung anfallenden und erforderlichen Nebenkosten; Heranziehung der Bestimmungen des Justizvergütungs und -entschädigungsgesetzes (JVEG) als Orientierungshilfe
BGH, Urteil vom 26.04.2016 - Aktenzeichen VI ZR 50/15
DRsp Nr. 2016/11457
Zuordnung der Kosten für die Begutachtung des bei einem Verkehrsunfall beschädigten Fahrzeugs zu den auszugleichenden Vermögensnachteilen; Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit der Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs; Plausibilitätskontrolle des Geschädigten bzgl. der vom Sachverständigen bei Vertragsabschluss geforderten oder später berechneten Preise; Tatrichterliche Schätzung der bei der Begutachtung anfallenden und erforderlichen Nebenkosten; Heranziehung der Bestimmungen des Justizvergütungs und -entschädigungsgesetzes (JVEG) als Orientierungshilfe
ZPO § 287a) Die Kosten für die Begutachtung des bei einem Verkehrsunfall beschädigten Fahrzeugs gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 Abs. 1BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist.b) Dem Geschädigten obliegt im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsgebots grundsätzlich eine gewisse Plausibilitätskontrolle der vom Sachverständigen bei Vertragsabschluss geforderten oder später berechneten Preise.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Verkehrssachen Online" abrufen.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.