Der Kläger wird darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, seine Berufung gegen das am 19.01.2024 verkündete (Schluss) Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld (Az:
Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses, auch dazu, ob die Berufung aus Kostengründen zurückgenommen wird.
I.
Der Senat ist einstimmig davon überzeugt, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung auf Grund mündlicher Verhandlung erfordern und eine mündliche Verhandlung auch sonst nicht geboten ist.
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