1. Die Beschwerde der Beteiligten Ziffer 2 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Bad Säckingen vom 25.07.2023, Az.:
2. Die Beteiligte Ziffer 2 trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 261.000 € festgesetzt.
I.
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