BGH - Urteil vom 21.06.1963
VI ZR 259/62
Normen:
ZPO § 529 ;
Fundstellen:
VRS 25, 412

Zurückweisung einer in der Berufungsinstanz erhobenen Widerklage

BGH, Urteil vom 21.06.1963 - Aktenzeichen VI ZR 259/62

DRsp Nr. 1994/6211

Zurückweisung einer in der Berufungsinstanz erhobenen Widerklage

Bei Gegenforderungen aus Verkehrsunfällen ist eine mögliche Verzögerung der Entscheidung im allgemeinen noch kein Grund, eine erst im Berufungsrechtszug erhobene Widerklage zurückzuweisen.

Normenkette:

ZPO § 529 ;
Fundstellen
VRS 25, 412