Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Ravensburg vom 16.7.2021 abgeändert:
1Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.040,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.3.2021 zu zahlen, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des PKW VW Käfer, Fzg.-Ident-Nr.: ..., vom Kläger an den Beklagten.
2Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
III.Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen zu tragen.
IV.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
V.Die Revision wird nicht zugelassen.
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Streitwert des Berufungsverfahrens: 10.040,00 €
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