1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 28.11.2022, Az.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 29.303,75 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.10.2021 zu zahlen.
2. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen zu tragen.
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