KG - Beschluss vom 19.02.2025
25 U 120/24
Normen:
VVG § 86;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 09.10.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 37 O 109/24

Zustehen eines durchsetzbaren Anspruchs auf Schadenersatz eines Versicherungsnehmers hinsichtlich der gerichtlichen und vorgerichtlichen Tätigkeit eines Rechtsanwalts

KG, Beschluss vom 19.02.2025 - Aktenzeichen 25 U 120/24

DRsp Nr. 2025/7673

Zustehen eines durchsetzbaren Anspruchs auf Schadenersatz eines Versicherungsnehmers hinsichtlich der gerichtlichen und vorgerichtlichen Tätigkeit eines Rechtsanwalts

1. Ist eine außergerichtliche Leistung der Gegenseite nicht zu erwarten, ist es allein sachgerecht, den Mandanten dahingehend zu beraten, von vornherein einen unbedingten Auftrag an den Rechtsanwalt zu erteilen, im gerichtlichen Verfahren tätig zu werden. 2. Ist das Kostenrisiko eines gerichtlichen Verfahrens durch eine (versicherungs-)rechtlich einwandfrei herbeigeführte und daher bestandsfeste Deckungszusage weitestgehend ausgeschlossen, können schon ganz geringe Erfolgsaussichten den Mandanten dazu veranlassen den Rechtsstreit zu führen oder fortzusetzen. 3. Kann eine Rechtsschutzversicherung wegen einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle die Erfolgsaussichten eines Vorgehens ohne Aufwand feststellen, ist die unterlassene Aufklärung über anspruchsbegründende Umstände als grob fahrlässig zu qualifizieren.

Tenor

1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Berlin II vom 09.10.2024, Az. 37 O 109/24, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

2. Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen.

Normenkette:

VVG § 86;

Gründe