Stundenentgelt des TVöD Bund

Ein genauer Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen ist nicht möglich, deswegen wird ein pauschaler Abzug von 30 % angenommen, den auch das BAG als Schätzhilfe angeboten hat; die Überstunden sollten in der Nettokalkulation nicht vergessen werden.

Hinweis!

Das Stundenentgelt errechnet sich nach der Umrechnungsformel in § 24 Abs. 3 TVÖD (Bund): Zur Ermittlung des Stundenentgelts werden die in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile dividiert durch das 4,348fache der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit.

Hier gerechnet auf eine 39-Stunden-Woche:

Anmerkung Entgeltgruppe 1 entspricht BAT X.Entgeltgruppe 2 entspricht BAT IX a/b.Entgeltgruppe 3 entspricht BAT VIII.Entgeltgruppe 5 entspricht BAT VII.

ab 01.04.2024-31.12.2024

Entgeltgruppe

1. Stufe (Einstieg)

bereinigt um 30 %

2. Stufe (3 Jahre)

bereinigt um 30 %

6. Stufe (nach 5 Jahren)

bereinigt um 30 %

1

 

 

13,89 Euro

9,72 Euro

15,15 Euro

10,61 Euro

2

15,23 Euro

10,66 Euro

16,42 Euro

11,49 Euro

19,05 Euro

13,33 Euro

3

16,29 Euro

11,40 Euro

17,50 Euro

12,25 Euro

19,44 Euro

13,61 Euro

5

17,27 Euro

12,09 Euro

18,39 Euro

12,87 Euro

21,05 Euro

14,74 Euro

01.04.2022-31.12.2024

Entgeltgruppe

1. Stufe (Einstieg)

bereinigt um 30 %

2. Stufe (3 Jahre)

bereinigt um 30 %

6. Stufe (nach 5 Jahren)

bereinigt um 30 %

1

 

 

11,88 Euro

8,32 Euro

13,15 Euro

9,21 Euro

2

13,22 Euro

9,25 Euro

14,38 Euro

10,07 Euro