Autor: Hering |
In Andorra setzt die Anwaltskammer die Rechtsanwaltsgebühren fest. Es ist aber davon auszugehen, dass die Anwälte in Andorra - wie früher -, Gebührenvereinbarungen abschließen.
Außergerichtliche Anwaltshonorare werden nicht erstattet.
Prozessual hat die unterliegende Partei die Kosten zu übernehmen.
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