Autor: Hering |
Die Anwaltskosten werden anhand des liechtensteinischen Rechtsanwaltstarifgesetzes und den dazugehörigen Verordnungen berechnet. Außergerichtlich rechnen die Anwälte die Kosten anhand von Stundensätzen nach den Richtlinien der Liechtensteiner Anwaltskammer ab. Soweit die Anwaltsbeauftragung notwendig und der Anspruch nicht unbestritten ist, werden die außergerichtlich entstandenen Anwaltsgebühren übernommen.
Im Zivilprozess trägt die unterlegene Partei die Anwaltskosten.
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