Dash-Cams

Autor: Stephan Schröder

Bei den sogenannten "Dash-Cams" handelt es sich um Minikameras, die etwa am Armaturenbrett angebracht werden können und die das Verkehrsgeschehen festhalten und speichern. In der rechtlichen Diskussion stehen die Fragen, ob der Betrieb solcher Kameras überhaupt zulässig ist und ob ihre Aufnahmen ggf. im Zivilprozess oder im Strafverfahren verwertet werden dürfen.

Zulässigkeit des Betriebs

Ob der Betrieb einer Dash-Cam rechtlich zulässig ist, wird unterschiedlich beurteilt. Diskutiert werden Verletzungen des KunstUrhG und des Datenschutzrechtes.

Verstoß gegen KunstUrhG

erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen.