Autor: Stefan Lehnhardt |
Die Kraftfahrtunfallversicherung wird auch Insassenunfallversicherung genannt, weil sie in ihrer in der Praxis ganz überwiegend vorkommenden Ausgestaltung auf ein bestimmtes Kraftfahrzeug bezogen ist.
Sie kann abgeschlossen werden nach dem
a) | Pauschalsystem - A.4.2.1 AKB 2015 Hiernach sind alle berechtigten Insassen des Fahrzeugs versichert. Nicht eingeschlossen sind hier angestellte Berufskraftfahrer und Beifahrer, wenn sie das Fahrzeug benutzen. |
b) | Kfz-Unfall-Plus-Versicherung - A.4.2.2 AKB 2015 Versichert sind hier alle Personen, die berechtigte Insassen des im Vertrag bezeichneten Fahrzeugs sind; der Fahrer erhält höhere Invaliditätsleistungen. Auch hier sind Berufskraftfahrer und Beifahrer nicht mitversichert. |
c) | Platzsystem - A.4.2.3 AKB 2015 Hier sind entweder die im Versicherungsschein bezeichneten Plätze oder eine bestimmte Anzahl von berechtigten Insassen versichert. Befindet sich mehr als die versicherte Anzahl von Personen im Fahrzeug, verringert sich die Versicherungssumme entsprechend. |
d) | Berufsfahrerversicherung - A.4.2.5 AKB 2015 Versichert sind hier Berufskraftfahrer und Beifahrer eines bestimmten Fahrzeugs oder bestimmte Personen unabhängig vom Fahrzeug oder alle Berufskraftfahrer und Beifahrer eines bestimmten Unternehmens. |
e) | Namentliche Versicherung - A.4.2.6 AKB 2015 Hier ist eine bestimmte Person unabhängig vom Fahrzeug versichert. Eine derartige Versicherung wird in der Praxis kaum abgeschlossen. |
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