BSG - Urteil vom 20.05.1958
2 RU 285/56
Normen:
BGB § 242 ; RVO § 1546 ;
Fundstellen:
JR 1959, 356

BSG - Urteil vom 20.05.1958 (2 RU 285/56) - DRsp Nr. 1994/6960

BSG, Urteil vom 20.05.1958 - Aktenzeichen 2 RU 285/56

DRsp Nr. 1994/6960

1. Auch in der Sozialversicherung gibt es das Rechtsinstitut der Verwirkung materieller Rechte. Ein Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte währende einer längeren Zeitspanne dem Versicherungsträger gegenüber untätig gewesen ist und besondere Umstände hinzugetreten sind, auf Grund derer sein Verhalten als Verstoß gegen Treu und Glauben empfunden wird. 2. Solche Umstände liegen insbesondere nicht darin, daß der Berechtigte sich zunächst darum bemüht hat, Leistungen von einer Stelle außerhalb der Sozialversicherung zu erhalten, und erst nach fünf Jahren an den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung herangetreten ist.

Normenkette:

BGB § 242 ; RVO § 1546 ;
Fundstellen
JR 1959, 356