LG Zweibrücken - Urteil vom 27.07.1993 (3 S 101/93)
Unstreitig ist, daß dem Kl. durch den Verkehrsunfall tatsächlich ein um 1800 DM höherer Schaden entstanden ist, als die Bekl. bisher an Schadensersatzzahlungen an den Kl. geleistet hat, weil der Kl. sein beschädigtes [...]