AG Herne - 10.06.1994 (2 C 649/93)
Nach LG Karlsruhe SP 1994, 106 keine Haftung des Geradeausfahrers gegenüber dem Linksabbieger trotz überhöhter Geschwindigkeit - min. 63 km/h statt erlaubter 60 km/h -, wenn nicht nachgewiesen ist, daß der Unfall bei [...]