LG Schwerin - Urteil vom 06.05.1994 (6 S 141/93)
Statt nach veranschlagter Reparaturdauer von 7 Tagen war das Unfallfahrzeug dem Kl. erst nach 40 Tagen repariert übergeben worden. Die Werkstatt hatte diese Verzögerung auf fehlende Ersatzteile und begrenzte [...]