LG Wuppertal - 06.01.1994 (9 S 222/93)
Vgl. auch AG Neuss SP 1993, 306. Das Gericht verneinte eine Haftung des Kraftfahrers, der gegen eine sich öffnende Fahrertür gefahren war. In den Entscheidungsgründen heißt es, daß der fließende Verkehr darauf [...]