OLG Köln - Urteil vom 23.12.2003 (24 U 92/03)
I. Wegen des Sachverhalts wird auf die Feststellungen des angefochtenen Urteils mit der Maßgabe Bezug genommen, dass der Vertrag über die Sicherungsübereignung nicht am 29.01.2001, sondern am 29.10.2001 unterzeichnet [...]