VG Freiburg - Beschluss vom 08.08.2024 (6 K 2028/24)
Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 2.500,-- EUR festgesetzt. Der Antragsteller wendet sich gegen eine sofort vollziehbare Beseitigungsanordnung. Er ist [...]