Regulierungspraxis

Autor: Göppl

Nach einem Unfall in Albanien muss der Geschädigte seine Schadensersatzansprüche bei der Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers in Albanien geltend machen.

Nur wenn das Kfz des Schädigers seinen gewöhnlichen Standort in einem EU- oder EWR-Land hat und dort haftpflichtversichert ist, besteht zusätzlich die Möglichkeit der Schadensabwicklung über einen Repräsentanten der ausländischen Haftpflichtversicherung. Die Schadensregulierungsbeauftragten in Deutschland sind über die Auskunftsstelle

Zentralruf der Autoversicherer/GDVGlockengießerwall 120095 HamburgTel.: 0180 25026oder über www.zentralruf.de

zu erfragen.

Stets findet das albanische Verkehrs- und Schadensrecht Anwendung.