Regulierungspraxis

Autor: Göppl

Aufgrund der 4. KH-Richtlinie der Europäischen Union, die in Bulgarien in nationales Recht umgesetzt ist, kann der Geschädigte nach einem Unfall in Bulgarien seinen Schadensersatzanspruch in seinem Heimatland geltend machen. Die bulgarischen Haftpflichtversicherer sind verpflichtet in allen Ländern der Europäischen Union Schadensregulierungsbeauftragte einzusetzen. Diese sind beauftragt außergerichtlich Ansprüche aus Verkehrsunfällen im Heimatland des Geschädigten zu regulieren. Die Schadensregulierungsbeauftragten in Deutschland sind über die Auskunftsstelle:

Zentralruf der Autoversicherer/GDVGlockengiesserwall 120095 HamburgTel. 0180 2 5026

zu erfragen.