Autor: Göppl |
Außergerichtliche Kosten des Anwalts werden nicht erstattet. Im gerichtlichen Verfahren werden die Anwaltskosten von der unterlegenen Partei erstattet. Die Kostenerstattung erfolgt in Höhe eines Prozentsatzes der zugesprochenen Klageforderung.
Die Gebühren werden üblicherweise vereinbart, wobei die Höhe des Schadens und der Umfang der Angelegenheit als Kriterien für die Gebührenbemessung herangezogen werden.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|