Schweizer Anwälte

Autor: Wyttenbach

Bei gerichtlicher Geltendmachung der Ansprüche sowie auch bei streitiger Haftung oder schwerem Personenschaden wird die Beauftragung eines Schweizer Kollegen notwendig sein. Deswegen werden nachfolgend - ohne Gewähr - Namen und Anschriften einiger Kanzleien in den jeweils angegebenen Städten genannt, welche zumindest einen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit in der Regulierung von Verkehrsunfällen haben und - vor allem - mit denen in Deutsch korrespondiert werden kann. Diese Nennungen sollen jedoch keineswegs bedeuten, dass nicht auch andere Kollegen zur Übernahme solcher Mandate bereit wären oder nicht hierfür ebensolche Fähigkeiten aufweisen würden.

BernDaniel WyssmanAdvokaturbüro Wyssmann Zigerli & KeusenTheaterplatz 8PostfachCH-3001 BernTel.: +41 31 3180630Fax: +41 31 3180636E-Mail: wz-law@wz-law.ch

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