VG Leipzig, vom 10.09.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 886/05
Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens bei gehäuften und teilweise strafrechtlich geahndeten Verkehrsdelikte; Vereinbarkeit der Aberkennung des Rechts der Verwendung der polnischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet mit dem gemeinschaftsrechtlichen Anerkennungsgrundsatz; Nichtanerkennung der in einem anderen Mitgliedstaat erteilten EU-Fahrerlaubnis bei ordentlichem Wohnsitz des Inhabers zum Zeitpunkt der Ausstellung in einem anderen als dem Hoheitsgebiet des Ausstellermitgliedstaates; Verwertbarkeit einer von einer polnischen Behörde stammenden Auskunft über den Aufenthalt in Polen; Relevanz einer fehlenden Umsetzung des in der Führerscheinrichtlinie aufgestellten Wohnsitzerfordernisses zum Zeitpunkt der Ausstellung des neuen Führerscheins
OVG Sachsen, Urteil vom 07.01.2011 - Aktenzeichen 3 A 700/08
DRsp Nr. 2011/3005
Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens bei gehäuften und teilweise strafrechtlich geahndeten Verkehrsdelikte; Vereinbarkeit der Aberkennung des Rechts der Verwendung der polnischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet mit dem gemeinschaftsrechtlichen Anerkennungsgrundsatz; Nichtanerkennung der in einem anderen Mitgliedstaat erteilten EU-Fahrerlaubnis bei ordentlichem Wohnsitz des Inhabers zum Zeitpunkt der Ausstellung in einem anderen als dem Hoheitsgebiet des Ausstellermitgliedstaates; Verwertbarkeit einer von einer polnischen Behörde stammenden Auskunft über den Aufenthalt in Polen; Relevanz einer fehlenden Umsetzung des in der Führerscheinrichtlinie aufgestellten Wohnsitzerfordernisses zum Zeitpunkt der Ausstellung des neuen Führerscheins
1. Zur Begründung der Aufforderung, ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen, kann auch auf frühere Vorfälle oder Erkenntnisse, soweit diese noch verwertbar sind, zurückgegriffen werden.
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