Bedeutung und Voraussetzungen des Regulierungsvergleichs

Autor: Stephan Schröder

Mehr als 90 % der Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfällen werden außergerichtlich geregelt.

Der Arbeitskreis IV beim 58. Verkehrsgerichtstag 2019 in Goslar befasste sich mit dem Thema: "Abfindung von Personenschäden und vergleichsweise Regelung".

Der Arbeitskreis sprach folgende Empfehlungen aus:

1.

Der Arbeitskreis ist mit knapper Mehrheit der Auffassung, dass eine Änderung des § 843 Abs. 3 BGB dahingehend, ein Wahlrecht des Geschädigten zwischen Rente und Kapitalabfindung zu schaffen, nicht erforderlich ist, da jener von einer funktionierenden Rechtspraxis ausgeht.

Eine Minderheit des Arbeitskreises ist dagegen der Auffassung, dass eine Änderung notwendig ist, da sie eine richterliche Kontrolle von Kapitalisierungen für erforderlich hält.

2.