Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen und unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin - das am 12. April 2011 verkündete Teilanerkenntnisurteil und Urteil der Einzelrichterin der 7 Zivilkammer des Landgerichts Itzehoe teilweise geändert und wie folgt neu gefasst.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt,
a)an die Klägerin 2.847,99 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins auf 712,56 € seit dem 31. Juli 2010, auf weitere 1.425,12 € seit dem 10. Dezember 2010 und auf weitere 710,31 € seit dem 16. März 2011 zu zahlen,
b)die Klägerin von vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 316,80 € freizuhalten.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt 3/4, die Beklagten tragen 1/4 der Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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