AG Halle-Saalkreis vom 08.03.2011
104 C 2822/10
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO §;

Haftungsverteilung bei Kollision eines im Kreuzungsbereich überholenden vorfahrtberechtigten Fahrzeugs mit einem wartepflichtigen Fahrzeug

AG Halle-Saalkreis, vom 08.03.2011 - Aktenzeichen 104 C 2822/10

DRsp Nr. 2011/8885

Haftungsverteilung bei Kollision eines im Kreuzungsbereich überholenden vorfahrtberechtigten Fahrzeugs mit einem wartepflichtigen Fahrzeug

Kommt es im Bereich einer Kreuzung zu einer Kollision eines wartepflichtigen mit einem vorfahrtberechtigten Fahrzeugs, so hat das vorfahrtberechtigte Fahrzeug sich die Betriebsgefahr mit 25 % anrechnen zu lassen, wenn es im Kreuzungsbereich überholt hat.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO §;