1. Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird auf die Berufung der Beklagten zu 2) und 3) das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Saarbrücken vom 2. Dezember 2010 -
a. Die Beklagten zu 2) und 3) werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 2.325,07 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.054,42 EUR seit dem 1.6.2007 und aus weiteren 1.270,65 EUR seit dem 9.8.2010 zu zahlen.
b. Die Beklagten zu 2) und 3) werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin für die Zeit vom 9.2.2007 bis zum 11.11.2010 ein Schmerzensgeld von 3.300 EUR zu zahlen.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|