§ 115 SGB III
Stand: 22.12.2023
zuletzt geändert durch:
Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024, BGBl. I Nr. 412
Drittes Kapitel Aktive Arbeitsförderung
Siebter Abschnitt Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben
Zweiter Unterabschnitt Allgemeine Leistungen

§ 115 SGB III Leistungen

§ 115 Leistungen

SGB III ( SGB III - Arbeitsförderung )

Die allgemeinen Leistungen umfassen 1. Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, 2. Leistungen zur Förderung der Berufsvorbereitung und Berufsausbildung einschließlich der Berufsausbildungsbeihilfe und des Berufsorientierungspraktikums, 3. Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung mit Ausnahme der Leistungen nach den §§ 82 und 82 a, 4. Leistungen zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit.