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JGG
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§ 125
JGG
FNA: 451-1
Fassung vom: 11.12.1974
Stand: 01.03.2026
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften, BGBl. I S. 2099 vom 25.06.2021
Änderungsnachweis
§ 125 JGG Inkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
Änderungsnachweis
§ 125 Inkrafttreten
JGG ( Jugendgerichtsgesetz )
Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1953 in Kraft.
Inhaltsverzeichnis
Änderungsnachweis
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