§ 16 SGB IV
Stand: 27.03.2024
zuletzt geändert durch:
Wachstumschancengesetz, BGBl. I Nr. 108
ERSTER ABSCHNITT Grundsätze und Begriffsbestimmungen
Dritter Titel Arbeitsentgelt und sonstiges Einkommen

§ 16 SGB IV Gesamteinkommen

§ 16 Gesamteinkommen

SGB IV ( SGB IV - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung )

Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts; es umfasst insbesondere das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen.