1Für Angelegenheiten des Planungsrechts sollen besondere Kammern oder Senate gebildet werden (Planungskammern, Planungssenate). 2Ihnen können insbesondere auch Sachgebiete zugewiesen werden, die mit den Angelegenheiten des Planungsrechts im Zusammenhang stehen.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|