Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze, BGBl. I Nr. 408
DRITTES KAPITEL Leistungen der Krankenversicherung VIERTER ABSCHNITT Leistungen zur Erfassung von gesundheitlichen Risiken und Früherkennung von Krankheiten