(1) 1Der Antrag auf Erhöhung der Steuer um den Anhängerzuschlag nach § 10 Absatz 2 des Gesetzes kann bei der Zulassungsbehörde zugleich mit dem Antrag auf verkehrsrechtliche Zulassung gestellt werden. 2Er ist in diesem Fall in die Steuererklärung mit aufzunehmen. (2) 1In den übrigen Fällen ist der Antrag beim zuständigen Hauptzollamt zu stellen. 2Der Antrag gilt als Steuererklärung im Sinne des §
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