§ 44 TVöD BT-V
Stand: 13.09.2005
zuletzt geändert durch:
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Abschnitt VII. Allgemeine Vorschriften

§ 44 TVöD BT-V Reise- und Umzugskosten, Trennungsgeld

§ 44 Reise- und Umzugskosten, Trennungsgeld

TVöD BT-V ( Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst - Besonderer Teil Verwaltung )

(1) Für die Erstattung von Reise- und Umzugskosten sowie Trennungsgeld finden die für die Beamtinnen und Beamten jeweils geltenden Bestimmungen entsprechende Anwendung. (2)