§ 92 SGB IX
Stand: 22.12.2023
zuletzt geändert durch:
Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024, BGBl. I Nr. 412
Teil 2 Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungs...
Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften

§ 92 SGB IX Beitrag

§ 92 Beitrag

SGB IX ( SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen )

Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe ist nach Maßgabe des Kapitels 9 ein Beitrag aufzubringen.