OLG Celle - Urteil vom 05.12.2002
14 U 46/02
Normen:
StVG § 17 ; StVG § 7 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2003, 80
Vorinstanzen:
LG Verden, vom 29.01.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 230/01

Abwägung der Verursachungsbeiträge bei Vorfahrtsverletzung

OLG Celle, Urteil vom 05.12.2002 - Aktenzeichen 14 U 46/02

DRsp Nr. 2003/7564

Abwägung der Verursachungsbeiträge bei Vorfahrtsverletzung

1. Zur Abwägung der Verursachungsbeiträge eines Linksabbiegers zu einem zumindest bei 'dunkelgelb' in die Kreuzung einfahrenden Kfz. 2. Die Vorlage von Restwertangeboten erst im Prozess ist nicht geeignet, von der Feststellung eines vom Geschädigten eingeholten Sachverständigengutachtens abzuweichen.

Normenkette:

StVG § 17 ; StVG § 7 ;

Entscheidungsgründe:

Die Berufung erweist sich als unbegründet.

Das Landgericht hat aus zutreffenden tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen, auf die der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen verweist (§ 543 Abs. 1, 2. HS ZPO a. F.) die Beklagten verurteilt, dem Kläger die Hälfte des ihm infolge eines Verkehrsunfalles vom 28. November 2000 auf der Bundesstraße 209 in ... entstandenen Schadens zu ersetzen. Lediglich ergänzend und im Hinblick auf die Berufungsangriffe der Beklagten weist der Senat auf Folgendes hin: