AG Kelheim - 29.12.1994 (2 C 0793/94) - DRsp Nr. 1996/29946
AG Kelheim, vom 29.12.1994 - Aktenzeichen 2 C 0793/94
DRsp Nr. 1996/29946
1. § 5 Nr. 1 d und 3 AVBR 80 verstößt nicht gegen das AGBG. Die Klausel verlangt lediglich die Sorgfalt, die jeder umsichtige Versicherte beachtet, nämlich Wertgegenstände aus einem unbeaufsichtigt abgestellten Kfz zu entnehmen. 2. Beaufsichtigung i.S.v. § 5 Nr. 3 AVBR 80 findet nicht statt, wenn sich der Versicherte für die Dauer von fünf Minuten 30 m von dem Wohnmobil entfernt, um an einem Kiosk einzukaufen.