AG Köln - Urteil vom 29.01.1993 (261 C 429/92) - DRsp Nr. 1993/4277
AG Köln, Urteil vom 29.01.1993 - Aktenzeichen 261 C 429/92
DRsp Nr. 1993/4277
Einwand überhöhter, nicht erforderlicher Reparaturkosten bei Abrechnung einerseits auf der Grundlage der Werkstattrechnung, andererseits auf Gutachtenbasis.
Normenkette:
BGB § 249 ;
Gründe:
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