AG München - Urteil vom 18.12.1992
103 Ls 462 Js 162755/92 j. 72
Normen:
StGB §§ 222, 315, 316 ;
Fundstellen:
BA 1993, 251

AG München - Urteil vom 18.12.1992 (103 Ls 462 Js 162755/92 j. 72) - DRsp Nr. 1994/605

AG München, Urteil vom 18.12.1992 - Aktenzeichen 103 Ls 462 Js 162755/92 j. 72

DRsp Nr. 1994/605

Bei einer Konzentration von 2,9 ng THC pro ml Blut in einer ersten, ca. 2 Stunden nach dem Unfall entnommenen, bzw. 1,96 ng THC pro ml Blut in einer zweiten, ca. 2,5 Stunden nach dem Unfall entnommenen Blutprobe läßt sich mit Sicherheit schließen, daß zum Unfallzeitpunkt eine so hohe THC-Konzentration im Blut vorhanden und damit psychoaktiv wirksam war, daß seine Fahrtauglichkeit nicht mehr gegeben war.

Normenkette:

StGB §§ 222, 315, 316 ;

Gründe:

I. 1. Gegenstand des vorliegenden Jugendstrafverfahrens ist ein Verkehrsunfall, den der Angeklagte am 23.07.1991 gegen 20.10 Uhr am Steuer des Pkw Mazda RX7 auf der T.-L.-Straße im Gemeindebereich T. verursacht hat...