Auf die Berufung der Beklagten zu 1-3 wird das am 12.04.2024 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 17. Zivilkammer des Landgerichts Hannover -
Die Anschlussberufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens beträgt 11.690,17 €.
I.
Die Parteien streiten um Ansprüche hinsichtlich der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht aufgrund einer unterlassenen Baustellenbeschilderung.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|