OLG Celle - Urteil vom 05.02.2025
14 U 85/24
Normen:
BGB § 839;
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 12.04.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 17 O 59/23

Amtshaftung durch Haftungsüberleitung wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht aufgrund einer unterlassenen Baustellenbeschilderung

OLG Celle, Urteil vom 05.02.2025 - Aktenzeichen 14 U 85/24

DRsp Nr. 2025/2195

Amtshaftung durch Haftungsüberleitung wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht aufgrund einer unterlassenen Baustellenbeschilderung

Eine unterlassene Verkehrsregelung der beauftragten privaten Baufirma, deren Zweck es war, Straßenbauarbeiten abzusichern, die zur Daseinsfürsorge gehören, zieht eine Haftung des verantwortlichen Hoheitsträgers nach sich.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten zu 1-3 wird das am 12.04.2024 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 17. Zivilkammer des Landgerichts Hannover - 17 O 59/23 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Anschlussberufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens beträgt 11.690,17 €.

Normenkette:

BGB § 839;

Gründe

I.

Die Parteien streiten um Ansprüche hinsichtlich der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht aufgrund einer unterlassenen Baustellenbeschilderung.